Bestandesaufnahmen (Rissprotokolle + Fotodokumentationen):

Im Hinblick auf eine allfällige spätere Haftung für Schäden schenkt die SIA Norm 118 dem Schutz benachbarter Objekte bei Bauvorhaben grosse Aufmerksamkeit. Das klassische Instrument zur Abweisung ungerechtfertigter Ansprüche bildet die vorsorgliche Bestandesaufnahme mittels einem Rissprotokoll oder einer Fotodokumentation. Diese Objekte (Gebäude, Verkehrswege, Brücken, Leitungen, Tunnel, etc.) werden mit dem von uns selbst entwickelten Software SCREPA vor Ort digital erfasst. Vor Baubeginn werden die schon vorhandenen sichtbaren Schäden der gefährdeten Objekte rund um die Baustelle in einem schriftlichen Protokoll festgehalten.
Die wesentlichen Grundlagen für die Bestandesaufnahmen sind in der Schweizer-Norm SN 640 312 festgehalten.

Erschütterungsmessungen:

Erschütterungsüberwachungen sind bei erschütterungsintensiven Bauarbeiten zu empfehlen, weil die menschliche Wahr-nehmung auf Erschütterungseinwirkungen empfindlich reagiert und oftmals deren Auswirkungen überschätzt wird. Der Mensch ist in seiner Wahrnehmung von Erschütterungen im Vergleich zur Empfindlichkeit von Gebäuden sehr viel sensibler. Erschütterungen sind Schwingungen, die von einer technischen Anlage oder einer Bautätigkeit (Ramm-, Spreng- und Verdich-tungsarbeiten) ausgehen, die sich durch den Untergrund ausbreiten und auf ein Gebäude einwirken (Immission). Mittels einer Erschütterungsmesskampagne (Online-Überwachung) kann schnell auf zu hohe Werte reagiert werden, damit Schäden an den umliegenden Objekten vermieden werden. Die zulässigen Richtwerte sind in der Schweizer-Norm SN 640 312 abgehandelt.

Lärmmessungen:

Lärm wird meist als subjektive Komponente empfunden und daher unterschiedlich bewertet. Die Lärmschutzverordnung (LSV) hat das primäre Ziel den Menschen vor schädlichem und lästigem Lärm zu schützen. Die Lärmschutzverordnung regelt die Begrenzung von Lärmemissionen welche beim Betrieb neuer oder bestehender Anlagen entstehen und verlangt auch baulichen Schallschutz an bestehenden lärmbelasteten Anlagen und Gebäuden. Die Grenzwerte müssen bei offenem Fenster von lärmempfindlichen Räumen (u.a. Schlafzimmer, Wohnzimmer) eingehalten sein.

Körperschallmessungen:

Bei der Durchfahrt von Schienenfahrzeugen breiten sich dynamische Kräfte im Boden in die nähere Umgebung aus. Treffen die mechanischen Schwingungen bei einem Empfänger (z.B. Wohnhaus) ein, so wird das Gebäude oder ein Gebäudeteil ebenfalls zu Schwingungen angeregt. Diese Schwingungen erzeugen vor allem bei flächigen Bauteilen (Boden, Wänden + Decken) Luftschall, dies wird als abgestrahlter Körperschall bezeichnet. Massgebend für die Beurteilung sind die Belastungen in den bewohnten Räumen. In der «Weisung für die Beurteilung von Erschütterungen und Körperschall bei Schienenverkehrsanlagen (BEKS)» sind die zulässigen Grenzwerte festgelegt. Zur Messung verwenden wir unsere Schallpegelmessgeräte NORSONIC Nor121 + Nor116 + Nor140.