Umweltverträglichkeitsberichte:
Gesetzliche Kriterien entscheiden, ob beim Bau, Umbau, bei der Änderung oder Erweiterung einer Anlage eine Umwelt-verträglichkeitsprüfung (UVP) durchzuführen ist. In der UVP wird geprüft, ob das Projekt den bundesrechtlichen Vor-schriften über den Schutz der Umwelt entspricht. Wer heute ein grösseres Bauvorhaben realisieren will, sollte im Interesse eines effizienten Projektablaufes frühzeitig abklären, ob sein Projekt der UVP-Pflicht unterliegt. Die UVP-Pflicht wird unter anderem ausgelöst, wenn Schwellenwerte beim Parkplatzangebot, bei der Verkaufs- oder Lagerfläche oder bei der Lage-rung umweltgefährdender Stoffe überschritten werden. Ob für eine neue Anlage oder geänderte Anlage ein Umweltver-träglichkeitsbericht (UVB) notwendig ist, wird in der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPV) geregelt.