Bautechnische Beratungen:

Die langjährige Erfahrung erlaubt uns, neutrale bautechnische Analysen, Umbaukonzepte, Tragwerkssanierungen und Expertisen für den Auftraggeber zu erstellen. Unsere Dienstleistungen passen wir dabei den jeweiligen Anforderungen und Problemstellungen individuell an.

Aufgaben im Rahmen der Siedlungsentwässerung:

Das Gewässerschutzgesetz fordert, nicht verschmutztes Abwasser (Regenabwasser) primär versickern zu lassen oder in ein oberirdisches Gewässer (Bach oder See) und als letzte Entsorgungsmöglichkeit in das öffentliche Entwässerungsnetz ein-zuleiten. Dies ist in der Praxis nicht einfach, da die Entsorgung vom Regenabwasser in Zeiten der verursacherorientierten Gebühren immer grössere Bedeutung gewinnt. Wir erarbeiten Konzepte, technische Berichte mit hydraulische Nach-weisen, Ausschreibungen, Bauleitungen von lokalen Versickerungslagen und auch komplexe Entwässerungssysteme. Wir beraten Private und Gemeinden in sämtlichen Fragen im Umfeld der Siedlungsentwässerung.

Bauingenieurleistungen:

Das Bauingenieurwesen ist eine Ingenieurwissenschaft, die sich mit der Konzeption, Planung, Berechnung und Herstellung von Tragwerken (Statik) von Hochbauten befasst. In diesem Zusammenhang sind auch Fragen bezüglich des technischen Umweltschutzes, Wirtschaftlichkeit und die Verwendung von Ressourcen wichtig. Selbstverständlich sind SIA-Normen u.a. bezüglich der Erdbebensicherheit ein integraler Bestandsteil unseres Mandates. Dank unserer über langjährigen Erfahrungen auf diesem Gebiet können wir umfassend und kompetent beraten. Bei den Bauingenieurleistungen sind wir spezialisiert auf Umbauten, können oft die richtigen statischen Entscheide schon vor Ort definiert werden.

Umweltverträglichkeitsberichte:

Gesetzliche Kriterien entscheiden, ob beim Bau, Umbau, bei der Änderung oder Erweiterung einer Anlage eine Umwelt-verträglichkeitsprüfung (UVP) durchzuführen ist. In der UVP wird geprüft, ob das Projekt den bundesrechtlichen Vor-schriften über den Schutz der Umwelt entspricht. Wer heute ein grösseres Bauvorhaben realisieren will, sollte im Interesse eines effizienten Projektablaufes frühzeitig abklären, ob sein Projekt der UVP-Pflicht unterliegt. Die UVP-Pflicht wird unter anderem ausgelöst, wenn Schwellenwerte beim Parkplatzangebot, bei der Verkaufs- oder Lagerfläche oder bei der Lage-rung umweltgefährdender Stoffe überschritten werden. Ob für eine neue Anlage oder geänderte Anlage ein Umweltver-träglichkeitsbericht (UVB) notwendig ist, wird in der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPV) geregelt.